top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Präambel

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der Firma KELTIKA, Reit- und Freizeitbetrieb, Inhaber Dieter Gruzlewski und Dagmar Günther, Landshuter Strasse 8, 93352 Rohr in Niederbayern (im Folgenden KELTIKA genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – soweit sie über das Gesetz hinausgehen – sowohl von KELTIKA, als auch ihres Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

 

Haftung

Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Eine spezielle Unfallversicherung für Reitgäste besteht nicht. Für Schäden, die Reitgäste, Gastpferde oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Aus- und Wanderritten, im Stall oder auf dem Anwesen von KELTIKA erleiden, haftet KELTIKA nur, soweit Schäden versicherungsgemäß gedeckt sind. Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann, oder deren er zu Dienstleistungen verpflichtet ist. Für Schäden, die auf das Fehlen eines Helmes zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen. Reiten ohne passenden Helm auf eigene Gefahr (unter 18 Jahren Helmpflicht!). Auch das Schuhwerk soll fest und reittauglich sein.

 

Zahlungsbedingungen

Es gilt die hier veröffentliche Preisliste, bzw. die Preise der einzelnen Ausschreibungen.
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kann ein Teilnehmer den Ritt nicht wahrnehmen, so kann er bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Rittes absagen oder eine Ersatzperson benennen oder einen Ersatztermin wahrnehmen. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten. KELTIKA hat das Recht, Ersatzpersonen abzulehnen, die auf Grund ihrer reiterlichen Qualifikation nicht in die Veranstaltung passen. KELTIKA muss die Ablehnung sachlich begründen.

Mit der Anmeldung wird die volle ausgeschriebene Gebühr fällig.

Bei Nichtteilnahme an Wanderritten oder Reitveranstaltungen wird in Hinblick auf notwendige Vorbereitungen bei Absage bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50%, ab dem 5. Tag vor der Veranstaltung 100% der Gebühr fällig.
Anmeldungen für Wanderritte sind verbindlich und müssen bis spätestens 14 Tage vor Beginn vorliegen. In Einzelfällen und nach Absprache mit KELTIKA können später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden.

Nimmt ein Teilnehmer den Ritt nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungs-Anspruch. Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein Teilnehmer den Ritt abbrechen muss, weil sein eigenes Pferd nicht mehr reitbar ist. KELTIKA verpflichtet sich, Teilnehmern, deren eigenes oder Leihpferd während des Rittes oder Kurses unreitbar geworden ist, ein Ersatzpferd anzubieten, soweit noch Pferde der KELTIKA frei sind.
Teilnehmern kann die weitere Teilnahme an Ritten versagt werden, wenn sie trotz wiederholter Ermahnung und Belehrung durch den Rittführer Dritte gefährden oder erheblich belästigen. KELTIKA hat auch das Recht, einem Teilnehmer die Teilnahme an einem Ritt zu verweigern, wenn dies gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde. In diesen Fällen entsteht kein Rückvergütungsanspruch des Teilnehmers für den nicht genutzten Teil.

Müssen geplante Wanderritte oder Reitveranstaltungen wegen höherer Gewalt ausfallen (z.B. Erkrankung der Pferde, Schlechtwetter o. ä.) bietet KELTIKA den angemeldeten Teilnehmern einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Einzelne Reitstunden und kürzere Ausritte (bis max. 2 Stunden) können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.

 

Schlussbestimmung

Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Kelheim.

bottom of page